Einzelmaßnahmen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist ein staatliches Förderprogramm in Deutschland, das von der Bundesregierung ins Leben gerufen wurde, um energetische Sanierungen zu unterstützen. Ziel der Förderung ist es, durch einzelne Sanierungsmaßnahmen die Energieeffizienz bestehender Gebäude zu verbessern und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Sie wird von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) verwaltet.
Geförderte Einzelmaßnahmen:
- Dämmmaßnahmen:
- Dach, Außenwände, Kellerdecken und Geschossdecken: Förderung für die nachträgliche Dämmung, um den Wärmeverlust zu verringern.
- Fenster und Außentüren: Austausch gegen energieeffiziente Fenster und Türen.
- Anlagentechnik (ohne Heizung):
- Optimierung der Heizungsanlage: Dazu zählen etwa die Optimierung der Hydraulik und der Pumpentechnik.
- Heizungsanlagen:
- Erneuerbare Energien-Heizungen: Förderung für die Installation von Wärmepumpen, Holzheizungen oder Solarkollektoren.
- Austausch der Heizung: Der Ersatz alter Heizungsanlagen, wie z. B. durch eine Brennwertheizung, eine Hybridheizung oder den Anschluss an ein Wärmenetz.
- Einbau von Lüftungsanlagen:
- Kontrollierte Wohnraumlüftungssysteme mit oder ohne Wärmerückgewinnung, um die Luftqualität zu verbessern und Energieverluste zu minimieren.
- Smart Home-Anwendungen:
- Systeme zur Energieverbrauchsoptimierung, wie z. B. intelligente Thermostate, die den Energieverbrauch des Gebäudes effizient steuern.
Förderhöhe:
- Zuschüsse: Je nach Maßnahme beträgt der Zuschuss für Einzelmaßnahmen zwischen 15 % und 40 % der förderfähigen Kosten. Der Höchstsatz gilt z. B. für den Einbau einer Wärmepumpe.
- Maximale förderfähige Kosten: Für energetische Sanierungsmaßnahmen können bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit pro Jahr gefördert werden.
Wichtige Bedingungen:
- Energieberatung: Vor der Umsetzung der Maßnahmen ist in vielen Fällen eine Beratung durch einen zertifizierten Energieberater erforderlich, der die Effizienz der Maßnahme bestätigt und begleitet.
- Einbau durch Fachunternehmen: Die förderfähigen Maßnahmen müssen von einem qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden.
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