Übersicht Fördermittel

Was ist der iSFP-Bonus?

Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme – Maßnahmen an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik – als Teil eines in der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht sich der Fördersatz zusätzlich um 5 Prozentpunkte. Die Maßnahme muss hierfür jedoch innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden. Der Bonus wird bei der Förderung von Heizungen nicht gewährt.

Ergänzungskredit

Ergänzend zu diversen Zuschuss-Angeboten steht grundsätzlich allen Antragstellenden ein Ergänzungskredit für Maßnahmen an Wohn- wie Nichtwohngebäuden offen.
Für private Selbstnutzende mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro pro Jahr ist das Kreditangebot von bis zu 120.000 Euro Kreditsumme pro Wohneinheit zinsverbilligt erhältlich.


Gerne beraten wir Sie hierzu ganz individuell.

Wir freuen uns über Ihren Kontakt.

Energiekonzepte Küppers
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Auch wenn wir bemüht sind, unsere Webseite immer auf dem aktuellen Stand zu halten, können sich kurzfristige Änderungen in der Gesetzeslage ergeben. Deshalb sind Irrtümer, vor allem beim Thema Fördersätze, nicht auszuschließen.

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